Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnung "zum Stall" der Familie Gisela + Frank Liebisch

 

Hausordnung:

 

Wir bieten Ihnen eine Nichtraucherunterkunft. Das beherbergen von Haustieren ist nicht möglich. 

Wir bitten unsere Gäste, das Ferienhaus in einem sauberen Zustand zu halten, damit alle Gäste Freude während ihres Aufenthaltes haben. 

 

Gästeaufnahmevertrag:

 

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt ist. Der Eingang Ihrer Buchung

als E - Mail, Fax oder Brief gilt als verbindlich. Die Zusage erfolgt ebenfalls als E - Mail , Fax oder Brief.

 

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung hat der Gast für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgende Stornogebühren an den Vermieter zu zahlen:

  • Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
  • Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
  • Spätere Stornierung 100% des Mietpreises

Das Mietverhältnis besteht für den gesamten gebuchten Zeitraum auch bei früherer Abreise, der gesamte Mietpreis bleibt bestehen. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Schlüssel erhält der Gast vor Ort bei Anreise. 

Das Ferienhaus kann am Anreisetag ab 14 Uhr genutzt werden . Wir bitten Ihre Abreise bis 11 Uhr einzurichten. 

 

Der Vermieter ist verpflichtet , bei Nicht-Bereitstellung des Ferienhauses die schon gezahlte Miete zu erstatten.

Ein zusätzlicher Schadensersatz wird vom Vermieter gezahlt:

  • bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn  100,00 €
  • bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn  10,00 € je Nacht , maximal 150,00 €
  • bei späterer Absage 10,00 € je Nacht, maximal 200,00 €

Der Gast verzichtet dann auf weitere  Ansprüche aus dem Vertrag. 

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden im und am Ferienhaus während der Nutzung in voller Höhe. 

Bei unvorhergesehenen Ausfall von Geräten und Gegenständen hat der Vermieter für die Mängelbeseitigung zu sorgen.

Für höhere Gewalt übernimmt der Vermieter keine Haftung .

Bei Verlust des Hausschlüssels haftet der Mieter mit 100,00 € 

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung zur Abwendung von Gefahren oder absehbarer Schadensgefahren zu betreten. 

Wertgegenstände sind vom Mieter sicher aufzubewahren. Der Vermieter haftet nicht bei Verlust.

 

Die Nutzung des Ferienhauses erfolgt auf eigene Gefahr.